Wir gewährleisten komplexe Rechtshilfe bei allen mit Immobilien verknüpften Projekten, auf jeder Durchführungsebene. Wir verknüpfen die Kenntnis der Marktpraxis mit umfassendem Wissen, wodurch Dienstleistungen gewährleisten können, die den Bedürfnissen unserer Mandanten angepasst sind und zugleich rechtliche Sicherheit und geschäftliche Effizienz garantieren.
Wir unterstützen unsere Mandanten in Angelegenheiten, die das Immobilienmanagement betreffen, darin bei Teilungen von Immobilien, bei der Einschränkung des Rechts auf Immobilien, Enteignungen, Dienstbarkeit. Wir beraten bei Verfahren, welche die Anlieger- und Erschließungsbeiträge und Einholung von Entschädigungen betreffen. Wir gewährleisten ebenfalls Rechtshilfe in Fragen des Immobilienmanagements durch öffentliche Rechtsträger, darin in Sachen, die die sog. Kommunalisierung oder Privatisierung von Immobilien betreffen.
Wir erbringen auch Dienstleistungen, die die Rückgewinnung von Immobilien betreffen, die auf der Basis von Verstaatlichungsgesetzen übernommen wurden (z.B. Industrieanlagen, landwirtschaftliche Flächen, Schlossanlagen), wir helfen dabei, entsprechende Entschädigungen zu erlangen.
Die von der Kanzlei erbrachten Dienstleistungen umfassen insbesondere: