Immobilien


Wir gewährleisten komplexe Rechtshilfe bei allen mit Immobilien verknüpften Projekten, auf jeder Durchführungsebene. Wir verknüpfen die Kenntnis der Marktpraxis mit umfassendem Wissen, wodurch Dienstleistungen gewährleisten können, die den Bedürfnissen unserer Mandanten angepasst sind und zugleich rechtliche Sicherheit und geschäftliche Effizienz garantieren.

Wir unterstützen unsere Mandanten in Angelegenheiten, die das Immobilienmanagement betreffen, darin bei Teilungen von Immobilien, bei der Einschränkung des Rechts auf Immobilien, Enteignungen, Dienstbarkeit. Wir beraten bei Verfahren, welche die Anlieger- und Erschließungsbeiträge und Einholung von Entschädigungen betreffen. Wir gewährleisten ebenfalls Rechtshilfe in Fragen des Immobilienmanagements durch öffentliche Rechtsträger, darin in Sachen, die die sog. Kommunalisierung oder Privatisierung von Immobilien betreffen.

Wir erbringen auch Dienstleistungen, die die Rückgewinnung von Immobilien betreffen, die auf der Basis von Verstaatlichungsgesetzen übernommen wurden (z.B. Industrieanlagen, landwirtschaftliche Flächen, Schlossanlagen), wir helfen dabei, entsprechende Entschädigungen zu erlangen.

Die von der Kanzlei erbrachten Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Vertretung der Mandanten vor öffentlichen Verwaltungsbehörden und vor Gerichten in allen Sachen, die die Bestimmung des Status' der Immobilien, Immobilienmanagement und den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Belastungen betreffen die aufgrund des Immobilienbesitzes auferlegt werden (z.B. Abfallbeseitigung, Anlieger- und Erschließungsbeiträge und planistische Gebühren);
  • Komplexe Erforschung der Investitionsmöglichkeiten, die mit Immobilien in konkreter Lage verknüpft sind;
  • Erstellung, Bewertung und Verhandlung von Verträgen, die sich auf Immobilien beziehen, u.a. Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen;
  • Rechtlicher Beistand bei Kauf und Verkauf von Immobilien, darin die Prüfung der Immobilien und Vorbereitung der Transaktionsunterlagen;
  • Rechtshilfe bei der Erlangung von Entschädigungen mit Einschränkung des Rechts auf die Immobilien (z.B. Enteignung) und Geltendmachung von damit verknüpften Forderungen (z.B. planistische Forderungen).