Investitions- und Bauverfahren


Der heutige Investitions- und Bauprozess ist unter dem formellen und rechtlichen Aspekt überaus kompliziert. Die diesbezügliche korrekte Betreuung von Investitionen ist von größter Bedeutung für ihre termingerechte und sichere Umsetzung. Hierbei kreuzen sich Fragen, die mit dem Eingreifen in den Raum, mit der Nutzung des Eigentumsrechts für Immobilien, mit dem Umweltschutz, darin mit dem Klima verknüpft sind. Von wesentlicher Bedeutung sind die Regelungen hinsichtlich der Energieeffizienz der Gebäude, der Eigenschaften des Baumaterials und der Implementierung der Prinzipien des Wirtschaftskreislaufs im Bauwesen. Zu einem der dominanten Spezialisierungsgebiete wird die Beratung zum Bau von Elektrizitätswerken, die auf erneuerbaren Energiequellen basieren.

Wir bieten Rechtshilfe in allen verwaltungsrechtlichen Aspekten, die mit dem Investitions- und Bauprozess verknüpft sind. Wir haben große Erfahrung auf dem Gebiet der Umsetzung von Bauinvestitionen, der erneuerbaren Energiequellen und auch im Hinblick auf Handels- und Produktionsobjekte.

Im Rahmen der Rechtsbetreuung erbringen wir laufende Beratungsdienstleistungen, die mit der ausgeübten Tätigkeit verknüpft sind, wir vertreten unsere Mandanten vor öffentlichen Behörden und Gerichten. Die Rechtshilfe umfasst ein breites Spektrum an Problemen, die mit der umgesetzten Investition verknüpft sind, wie u.a.: mit Straßen, mit Denkmalschutz, mit der Umgestaltung der Bodennutzung und mit dem Naturschutz verbundene Probleme. Wir beraten im Bereich der Nutzung und Abtragung von Bauobjekten und auch in Fragen, welche die Rechte und die Pflichten der Teilnehmer des Bauprozesses betreffen.

Die von der Kanzlei erbrachten Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Rechtliche Unterstützung bei der Erlangung sämtlicher Verwaltungsdokumente, die für die Investitionsumsetzung notwendig sind – u.a. Umweltgenehmigungen, Entscheidungen über Baubedingungen und Grundstücksentwicklung, Baugenehmigungen, Nutzungsbescheide, Vereinbarungen mit mitwirkenden Behörden, wie Denkmalpflege und Straßenverwaltung;
  • Rechtshilfe während der Kontrolle durch zuständige Behörden, wie z.B. Bauaufsicht;
  • Durchführung von Analysen und Vorbereitung rechtlicher Gutachten im Hinblick auf Möglichkeiten, Risiken und rechtliche Umsetzungsbedingungen potenzieller Investitionen;
  • Vertretung der Mandanten bei Verhandlungen und eventuellen Streitigkeiten mit anderen Teilnehmern des Investitions- und Bauprozesses und mit sonstigen interessierten Parteien (z.B. gesellschaftlichen Organisationen);
  • Zusammenarbeit mit Planern, Ingenieuren, Umweltschutzexperten zwecks Gewährleistung optimaler Investitionsumsetzung, unter Berücksichtigung der Interessen des Bauherren bei gleichzeitiger Garantie der Übereinstimmung mit dem geltenden Recht;
  • Erstellung, Bewertung und Verhandlung von Bauverträgen und anderen Verträgen, die für die Investitionsumsetzung geschlossen werden, darin u.a. mit Medienanbietern und Straßenverwaltern.