Umweltschutz und Abfallbewirtschaftung


Jede Investition greift in die Umwelt ein und die Regelungen über den Umweltschutz verändern sich ständig, auch ihre Anzahl nimmt rasch zu. Die Kenntnis der Vorschriften und langjährige praktische Erfahrungen in der Betreuung von Investitionen in verschiedenen Wirtschaftsbranchen und -sektoren ermöglichen es uns, Lösungen anzubieten, welche die Aufrechterhaltung der Umweltschutzstandards garantieren und aus geschäftlicher Sicht effizient sind.

Wir erbringen Rechtshilfe in allen Angelegenheiten, die mit Umweltschutz und -gestaltung verknüpft sind, darin solche, die entsprechender Genehmigungen bedürfen, wie z.B. Umweltgenehmigungen, integrierte und wasserrechtliche Genehmigungen. Wir erstellen rechtliche Bewertungen von Vorhaben hinsichtlich der Umweltanforderungen und -risiken und gewährleisten deren Übereinstimmung mit dem Gesetz. Wir beraten unsere Mandanten in allen Aspekten des umfassend verstandenen Umweltschutzgesetzes, wie Bodenrekultivierung und -sanierung, Schutz landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen, Naturschutz, Wasserschutz, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Emissionsschutz, z.B. von Lärm, Gasen und Staub in die Umwelt.

Die von der Kanzlei erbrachten Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Erstellung von rechtlichen Analysen und Gutachten, die die Regelungen des polnischen, des Unions- und des internationalen Umweltschutzrechts und ihren Einfluss auf einzelne Investitionsvorhaben betreffen;
  • Durchführung von Prüfungen der Übereinstimmung der betriebenen Tätigkeit mit den Anforderungen des Umweltschutzes;
  • Juristische Unterstützung bei der Erlangung von Umweltgenehmigungen und Genehmigungen, die die Umweltnutzung betreffen, darin integrierte Genehmigungen und sektorenbezogene Genehmigungen;
  • Vertretung der Mandanten bei Verfahren vor Umweltschutzbehörden, Verwaltungsgerichten und ordentlichen Gerichten bei allen Verfahren hinsichtlich des Umweltschutzes, darin auch bei Haftung für Nichterfüllung von gesetzlich vorgesehenen Pflichten;
  • Gewährleistung der Zusammenarbeit mit technischen- und Umweltexperten, insbesondere für den Bedarf von Gutachten zur Prüfung von Umweltauswirkungen;
  • Durchführung von Workshops und Schulungen für Unternehmer und Behörden der öffentlichen Verwaltung zum Umweltschutzgesetz und Wasserwirtschaft.