Abfälle


Gesetzliche Regelungen sind von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung des Wirtschaftskreislaufs. Konkrete Pflichten in diesem Bereich ergeben sich nicht nur aus dem Landesrecht, sondern auch aus dem EU-Recht und aus internationalen Verträgen. Gleichzeitig werden diese Regelungen häufig modifiziert, sind recht kompliziert und detailliert. Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, helfen wir unseren Mandanten bei der Anpassung an die geltenden Anforderungen, um das rechtliche Risiko zu verhindern, welches mit den sich ändernden Regelungen verknüpft ist.

Die bisherige Praxis der Juristen aus unserer Kanzlei betraf u.a. den Schutz der Interessen der Mandanten bei Kontrollen und Prüfungen, die Vertretung der Mandanten vor Behörden, die verwaltungsrechtliche Entscheidungen herausgeben bzw. vor Verwaltungsgerichten sowie bei der Erstellung von rechtlichen Gutachten und Erteilung allgemeiner Beratung, die mit der Organisation der Gewerbetätigkeit im Bereich der Abfallwirtschaft verknüpft ist. Wir basieren auf reicher Erfahrung hinsichtlich der Bauabfallwirtschaft und Metallverarbeitung.

Die von der Kanzlei erbrachten Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Rechtliche Unterstützung bei der Erlangung sämtlicher Verwaltungsunterlagen, die für die Tätigkeit notwendig sind, welche mit der Abfallwirtschaft verknüpft ist, z.B. Genehmigung zum Abfallsammeln und -verarbeitung, integrierte Genehmigungen;
  • Rechtshilfe beim Verlust des Abfallstatus' und Qualifizierung des Materials als Nebenprodukt;
  • Ergreifung von Rechtsschutzmitteln im Zusammenhang mit Kontrollen bzw. Prüfungen der betriebenen Tätigkeit und der infolgedessen unternommenen Interventionshandlungen;
  • Zusammenarbeit mit der Umweltkontrolle und anderen Behörden;
  • Bewertung des Ortes der Betreibung der Tätigkeit im Hinblick auf Anforderungen im Bereich der Raumbewirtschaftung, auf Bau- und Umweltanforderungen;
  • Rechtliche Prüfung im Hinblick auf die Übereinstimmung der betriebenen Tätigkeit mit den Anforderungen des polnischen-, des Unions- und des internationalen Rechts;
  • Unterstützung bei Eintragungen in den richtigen Registern (darin PWC) und bei der Umsetzung der Pflichten, die die Berichterstattung über die betriebene Tätigkeit betreffen;
  • Zusammenarbeit mit Planern, Ingenieuren und Umweltschutzexperten zwecks Gewährleistung der mit dem Recht übereinstimmenden Umsetzung der Projekte, die die Abfallwirtschaft betreffen.