Jede Investition greift in die Umwelt ein und die Regelungen über den Umweltschutz verändern sich ständig, auch ihre Anzahl nimmt rasch zu. Die Kenntnis der Vorschriften und langjährige praktische Erfahrungen in der Betreuung von Investitionen in verschiedenen Wirtschaftsbranchen und -sektoren ermöglichen es uns, Lösungen anzubieten, welche die Aufrechterhaltung der Umweltschutzstandards garantieren und aus geschäftlicher Sicht effizient sind.
Wir erbringen Rechtshilfe in allen Angelegenheiten, die mit Umweltschutz und -gestaltung verknüpft sind, darin solche, die entsprechender Genehmigungen bedürfen, wie z.B. Umweltgenehmigungen, integrierte und wasserrechtliche Genehmigungen. Wir erstellen rechtliche Bewertungen von Vorhaben hinsichtlich der Umweltanforderungen und -risiken und gewährleisten deren Übereinstimmung mit dem Gesetz. Wir beraten unsere Mandanten in allen Aspekten des umfassend verstandenen Umweltschutzgesetzes, wie Bodenrekultivierung und -sanierung, Schutz landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen, Naturschutz, Wasserschutz, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Emissionsschutz, z.B. von Lärm, Gasen und Staub in die Umwelt.
Die von der Kanzlei erbrachten Dienstleistungen umfassen insbesondere: