Bergbau


Die Funktionsweise der heutigen Wirtschaft basiert auf der Nutzung natürlicher Rohstoffe. Und die Aufnahme und Betreibung der Gewerbetätigkeit , die mit den Bodenschätzen verknüpft ist, ist mit dem Eingreifen in die Umwelt verknüpft. Deswegen ist es eine streng geregelte Tätigkeit, wo Vorschriften aus verschiedenen Rechtsgebieten zur Geltung kommen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und verstehen die Spezifität der Branche, wodurch wir uns in dem komplizierten Regelungsumfeld zu bewegen wissen und die Probleme unserer Mandanten erfolgreich lösen können.

Wir gewährleisten komplexe rechtliche Beratung in jeder Umsetzungsphase der Investition. Wir helfen dabei, sämtliche Unterlagen einzuholen und alle Anforderungen zu erfüllen, die für die Aufnahme und Betreibung der geologischen- und Bergbautätigkeit notwendig sind. Wir bieten unseren Mandanten ein breites Dienstleistungsspektrum, angefangen mit der Vertretung vor öffentlichen Verwaltungsbehörden, die an der Regelungen in der Bergbaubranche beteiligt sind, über die rechtliche Beratung in aktuellen Aspekten der betriebenen Tätigkeit, bis hin zu Fragen der Verträge hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern und hinsichtlich der Rechte und des Zugriffs auf geologische Informationen.

Unsere Erfahrung umfasst auch die Unterstützung von öffentlichen Rechtsträgern, insbesondere der Gemeinden, u.a. bezüglich der Gestaltung des Inhalts der Raumplanungsvorschriften angesichts der Anforderungen im Hinblick auf Bodenschätze und die Sicherung ihres Schutzes.

Die von der Kanzlei erbrachten Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Rechtliche Unterstützung bei der Erlangung sämtlicher verwaltungsrechtlicher Unterlagen, die für die Umsetzung der Investition notwendig sind, darin geologischer- und Bergbaukonzessionen, Entscheidungen über die Bestätigung des Plans des Bergbaubetriebs, Entscheidung über die Umweltbedingungen, Entscheidung über die den Ausschluss des Bodens aus der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Produktion;
  • Vertretung der Mandanten vor öffentlichen Verwaltungsbehörden, Verwaltungs- und ordentlichen Gerichten bei allen Sachen, die die Aufnahme der geologischen- und Bergbautätigkeit betreffen;
  • Juristische Beratung auf dem Gebiet der Raumplanung und -bewirtschaftung im Hinblick auf die Veränderung der örtlichen Studien und Pläne und Einholung von Standortentscheidungen zwecks Ermöglichung der Umsetzung der Investition;
  • Unterstützung bei der Erlangung von Rechtstiteln zu Immobilien (u.a. Pacht, Dienstbarkeit, Nutzung) für den Bedarf der Betreibung der geologischen- und Bergbautätigkeit;
  • Erstellung, Bewertung und Verhandlung von für die betriebene Tätigkeit notwendigen Verträgen mit den Auftragnehmern;
  • Zusammenarbeit mit Geologen, Ingenieuren und Umweltschutzexperten zwecks Sicherung effizienter Abwicklung von Projekten auf dem Gebiet der Geologie und des Bergbaus.